Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Patrick Dietz, Schlesische Straße 8, 78224 Singen (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Engineering-, Beratungs- und Inbetriebnahme-Leistungen im Bereich Elektrotechnik und industrieller Maschinenbau.
01Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
02Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistung zustande.
Anfragen über das Buchungs- bzw. Kontaktformular auf dietz-engineering.com sowie der Versand von Buchungspaketen stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen der Vertragsanbahnung (invitatio ad offerendum).
03Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Typische Leistungen sind:
- Elektrokonstruktion mit EPLAN P8, Pro Panel, Smartwiring, EPLAN Fluid
- Antriebstechnik & Motion-Control-Konzepte (insb. B&R ACOPOS-Systeme)
- Inbetriebnahme, Troubleshooting und Field-Support
- Technische Dokumentation, Stücklisten- und BOM-Pflege
- Beratung zu Safety-Konzepten, CE/UL-konformer Auslegung
- Retrofit-Engineering und Maschinen-Upgrades
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB und keinen Erfolg im werkvertraglichen Sinne. Bei werkvertraglichen Leistungen wird dies im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart.
04Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Hilfsmittel bereit, insbesondere:
- Maschinenpläne, vorhandene Schaltpläne, technische Spezifikationen
- Zugang zu erforderlicher Software inkl. gültiger Lizenzen (z.B. EPLAN, SAP, Teamcenter, NX) sofern in der Tool-Umgebung des Kunden gearbeitet wird
- Bei Vor-Ort-Einsätzen: Zugang zur Anlage, persönliche Schutzausrüstung wo erforderlich, sicherheitsrelevante Einweisung
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners
Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich um die Dauer der Verzögerung; entstehender Mehraufwand wird zum vereinbarten Stundensatz vergütet.
05Vergütung & Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach den im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Sätzen (Stundensatz, Festpreis oder Paketpreis). Konkrete Konditionen werden nach Eingang der Anfrage individuell pro Projekt schriftlich vereinbart und sind erst mit beidseitiger Bestätigung verbindlich.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro und gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer ist derzeit ohne Umsatzsteuer-ID tätig; die Rechnungsstellung erfolgt gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) bzw. nach den jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung bei Zahlungsverzug bis zur vollständigen Begleichung offener Rechnungen zurückzuhalten.
Bei Engagements von mehr als zwei Wochen Dauer ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen zu stellen.
06Reisekosten & Spesen
Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden dem Kunden in tatsächlich angefallener Höhe in Rechnung gestellt. Reisezeiten gelten grundsätzlich als Arbeitszeit und werden zum vereinbarten Stundensatz vergütet, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
Bei internationalen Einsätzen wird vor Reiseantritt ein vereinbarter Tagessatz bzw. eine pauschalierte Vergütung im Einzelvertrag festgelegt. Erforderliche Visa, Impfungen und Versicherungen liegen, soweit nicht anders vereinbart, in der Verantwortung des Kunden bzw. werden zu Lasten des Kunden organisiert.
07Termine & Verzug
Termine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Zielzeitpunkte.
Bei verbindlich vereinbarten Terminen kommt der Auftragnehmer erst nach Mahnung in Verzug, sofern sich nicht aus dem Einzelvertrag oder dem Gesetz etwas anderes ergibt. Höhere Gewalt, Streiks, behördliche Anordnungen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse verlängern Lieferfristen angemessen — siehe Ziffer 12.
08Mängelrechte & Gewährleistung
Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Die Nachbesserung gilt als gescheitert, wenn zwei Nachbesserungsversuche erfolglos bleiben.
Bei dienstvertraglichen Leistungen besteht kein Gewährleistungsanspruch im werkvertraglichen Sinne. Bei werkvertraglichen Einzelleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme bzw. Übergabe; § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben hiervon unberührt.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung.
09Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; die Haftung pro Schadensfall ist der Höhe nach beschränkt auf den im Einzelvertrag vereinbarten Auftragswert, höchstens jedoch 50.000 €.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Auftragnehmers.
10Geheimhaltung & NDA
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere technische Spezifikationen, Konstruktionsunterlagen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten) streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für Zwecke des Vertrags zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von 5 Jahren fort, sofern sich nicht aus dem Einzelvertrag oder einer separaten NDA eine längere Frist ergibt.
Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei vor Vertragsbeginn bekannt waren oder ihr von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht wurden.
Auf Wunsch des Kunden unterzeichnet der Auftragnehmer projektspezifische NDAs. Vom Kunden vorgelegte NDAs werden vor Annahme geprüft; bei unangemessenen Klauseln behält sich der Auftragnehmer Verhandlungen vor.
11Nutzungsrechte & Urheberrecht
An den im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer erstellten Werken (Schaltpläne, Stücklisten, Dokumentationen, Software-Konfigurationen) erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht-ausschließliches, zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum vereinbarten Vertragszweck.
Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Veröffentlichung der erstellten Werke an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
An vorbestehenden Werken, Templates, Bibliotheken, Standardmakros und allgemeinem Know-how des Auftragnehmers werden keine Rechte übertragen; der Auftragnehmer bleibt berechtigt, dieses Material auch in anderen Projekten zu verwenden, sofern dadurch keine Geheimhaltungspflichten verletzt werden.
12Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Stromausfälle, Ausfälle der Telekommunikationsinfrastruktur — entbinden die Vertragsparteien für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkung von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten.
Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer informieren. Dauert das Ereignis länger als 3 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind anteilig zu vergüten.
13Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist Singen (Hohentwiel), Deutschland, sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Textform (z.B. E-Mail) ist ausreichend.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
// Stand: · Diese AGB werden bei Bedarf aktualisiert; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung.